Unsere Küche

Für das leibliche Wohl im Dümmerheim sorgen Küchenchef Thomas Schirmer und seine Küchen-Crew. Wichtig ist uns, dass es euch schmeckt. Aber damit es keinen Ärger mit Zuhause gibt, achten wir natürlich auch auf einen ausgewogenen Speiseplan mit frischen Zutaten und gesunden Gerichten. Und: Vegetarische Alternativen sind bei uns selbstverständlich und fester Bestandteil der Buffetplanung. Wenn ihr spezielle Wünsche oder Unverträglichkeiten habt, sagt uns einfach rechtzeitig Bescheid.

Eine Besonderheit des Dümmerheims ist, dass beim Essen alle mit anpacken: Unsere Gästegruppen bestimmen für jeden Tag einen Küchendienst, der vor dem Essen die Tische eindeckt und danach für saubere Plätze sorgt. Abschließend reicht der Küchendienst unserem Team noch kurz das Geschirr zum Abwasch – und schon kann’s weitergehen mit eurem Programm. 🙂

Im Speisesaal stehen zusätzlich für euch Mineralwasser (mit und ohne Kohlensäure) rund um die Uhr sowie Kaffee & Tee zu den Mahlzeiten kostenfrei zur Verfügung.

Guten Appetit

Soweit nichts anderes vereinbart, servieren wir die Mahlzeiten wie folgt:

Frühstück: Montag bis Freitag: 08.00 - 08.45 Uhr; Samstag bis  Sonntag: 08.30 - 09.15 Uhr

Mittagessen: 12:00 - 13:00 Uhr

Kaffeemahlzeit: ab 14.00 Uhr

Abendessen: 18.00 - 18.45 Uhr

Ihr helft uns, wenn ihr Lunchpakete so früh wie möglich anmeldet!

Wenn ihr oder Mitglieder eurer Gruppe nicht an bestellten Mahlzeiten teilnehmen wollt, meldet euch bitte mindestens 48 Stunden vorher bei der Haus- oder Küchenleitung ab. Im anderen Fall müssen wir leider die Mahlzeiten in Rechnung stellen.

Der kleine Durst

Mineralwasser, Fruchtsäfte, Erfrischungsgetränke, Süßwaren, Knabbersachen usw. könnt ihr bei uns erwerben. Gruppen können Getränke auf Kommission bekommen und bei der Abreise abrechnen. Wir bitten um euer Verständnis, dass wir die Einnahme mitgebrachter Getränke und Speisen grundsätzlich nicht gestatten können (hiervon ausgenommen sind der Zeltplatz und die Selbstversorgerwohnung). Ausnahmen kann die Geschäftsleitung bei Zahlung einer Entschädigung zulassen.